Geschichte

Geschichte des Roten Kreuzes

Der Gründer, Henry Dunant (*8.5.1828 in Genf), Sohn des Jean-Jaques Dunant und der Antoinette Colladon, wird in streng christlichem Glauben erzogen. Mit acht Jahren prägt ihn ein Erlebnis, das seinen späteren Lebensweg vorzeichnet: Bei einem Besuch in Toulon sieht er Sträflinge, die, in Ketten gelegt, ein Schiff entladen müssen. Der Junge schwört sich, dafür zu kämpfen, dass diese unmenschliche Behandlung abgeschafft wird. In seiner Freizeit besucht er Kranke und Arme und erhält die Erlaubnis, den Häftlingen im Stadtgefängnis Lektüre zu bringen und sich um sie zu kümmern.
Die Idee des Roten Kreuzes begründet Dunant 1859 nach der Schlacht bei Solferino. Die „Genfer Gemeinnützige Gesellschaft“ gründet eine Kommission, um Dunants Vorschläge in die Tat umzusetzen. Das „Fünferkomitee“ mit Henry Dunant (Gründer), Wilhelm Dufour (General), Gustav Moynier (Jurist), Dr. Louis Appia (Arzt) und Dr. Theodor Maunoir (Arzt) erarbeitet im Oktober 1863 Vorschläge zum Schutz der Verwundeten und ihrer Helfer und schlägt als Schutzzeichen die weiße Armbinde mit dem roten Kreuz vor. Sehr früh entstehen Vereine, die seine Anregungen aufnehmen und im Sinne einer Rotkreuz-Gesellschaft tätig werden. Die verschiedenen Landesvereine der souveränen deutschen Staaten schließen sich 1869 in Berlin zu einer Gesamtorganisation zusammen.
Um Henry Dunant wird es danach still. Er wohnt, total verarmt, in Obdachlosenasylen. 1892 findet er unerkannt Aufnahme im Kantonshospital zu Heiden, versucht dort seine Memoiren zu schreiben und sammelt alle erreichbaren Dokumente, die ihn als den wahren Gründer des Roten Kreuzes ausweisen. Als 1895 zufällig ein Reporter auf ihn stößt und der Weltöffentlichkeit mitteilt, dass der Gründer des Roten Kreuzes noch lebt, erhält Dunant viele Ehrungen und finanzielle Zuwendungen und 1901 den Friedensnobelpreis. Dunant stirbt am 30.10.1910 in Heiden (Appenzell); er liegt auf dem Friedhof Sihlfeld in Zürich begraben. Der Zusammenschluss aller Rotkreuz-Gesellschaften in Deutschland zum „Deutschen Roten Kreuz“ erfolgt erst 1921.
Die Genfer Rotkreuz-Abkommen (1949)entstehen nach den schrecklichen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges. Es gibt vier Abkommen, zu deren Einhaltung sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten (165 Staaten haben 1988 die Verträge ratifiziert), deren jeweils erster Artikel wie folgt beginnt: „Die hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.“
I. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde
II. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See
III. Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
IV. Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten Gemeinsame Bestimmungen aller vier Abkommen sind bestimmte Gebote oder Verbote: Tötung jeder Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung, Geiselnahme, erniedrigende und entwürdigende Behandlung, Verurteilung und Hinrichtung ohne Urteil eines ordentlichen Gerichtes, Vergewaltigung, Vergeltungsmaßnahmen gegen durch das Abkommen geschützte Personen, die z.B. ihr Beschwerderecht wahrnehmen …
1977 werden Zusatzprotokolle erforderlich, die die Zivilbevölkerung im Fall eines Bürgerkriegs schützen sollen.Die XX. Konferenz des IKRK (Internationales Komitee vom Roten Kreuz) in Wien (1965) verabschiedet die sieben „Grundsätze des Roten Kreuz“: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität.